MEINE TÄTIGKEITSBEREICHE

Die Auftragstätigkeiten umfassen Analyse, Auskunft, Beratung, Prüfung und Überwachung.

Die von mir ausgeführten Auftragsarten beziehen sich auf die Erstellung von Expertisen (Kurzgutachten), ausführliche Analysen, Gutachtenerstellung bei Schäden, Schadensabwicklung, Streitschlichtung durch Schiedsgutachten zwischen Parteien, außergerichtliche Klärung von Rechtsansprüchen und Sachverständigenverfahren.

Meine Auftraggeber sind RA Kanzleien, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Insolvenzverwalter, IHKs, Städte, Kommunen, Investmentunternehmen von Immobilien, juristische Personen (AG, GmbH etc.), private Personen.

Die Auftragsarten beziehen sich auf gerichtliche Aufträge als Beweisbeschluss (Auskünfte und Prüfung).

Die von mir ausgeführten Auftragsarten sind die Erstellung von gerichtlichen Gutachten sowie Tätigkeiten für Behörden. Meine Auftraggeber in diesem Fall sind Gerichte, Staatsanwaltschaft und Behörden.

Die Auftragstätigkeiten beziehen sich auf die Feststellung von Vermögensschäden aufgrund vorausgegangener Störfälle.

  • Personen: z.B. Betriebsunfälle von Mitarbeitern. Die Berechnung erfolgt mit Beginn zum Unfallzeitpunkt, über die Lebensarbeitszeit bis zum Rentenalter und über dem Rentenalter darüber hinaus. Solche Berechnungsarten erfolgen oft auch unabhängig von bestehenden Versicherungen, z.B. bei Schadensersatzklagen. 
  • Unternehmen: z.B. Brandschäden. Die Berechnung erfolgt zum Schadenstag bis zum Ende des versicherten Zeitraumes von z.B. 12 Monaten. Auch über dem versicherten Zeitraum hinaus sind Berechnungen hierzu oft erforderlich, wenn es sich um Schadensersatzklagen handelt. 

Unternehmensanalyse bezieht sich auf Auskunft-, Beratungs-, Prüfungs- und Überwachungstätigkeiten.

Unternehmensanalysen können entweder sinnvolle Prävention, oder aufgrund einer Prüfpflicht (Berufsständischer Standard, Wirtschaftsprüfer Standard PS 340; § 91 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG); Prüfpflicht / Überwachungssystem (§ 317) Abs. 4 HGB); KonTraG, § 53 HGrG); bei Kleinunternehmen  (BGH-Urteil 11.12.2006 IIZR 243/05; HGB § 252, 16.1, Nr.4) wegen Nichteinhaltung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes (§ 43 Abs.1 / Abs.2 GmbHG)

Prozessablauf der Versicherungsrisiko Analytikssystems (VRAS).

1.) Risikoanalyse: Bestandsaufnahme, Sammeln von Daten und Informationen.

2.) Genehmigungsverfahren: Zusammenfassung und Unterbreitung von Vorschläge über Maßnahmen, die anschließend vom Unternehmen entschieden sowie genehmigt werden. 

3.) Umsetzten von Maßnahmen: durch Unternehmensführung und Mitarbeitern. 

4.) Überwachungs- und Kontrollverfahren: alle 2 bis 3 Jahre.

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